Am 30. Juni 2022 erzielte der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Regulierung der Krypto-Asset-Industrie. Dabei gab Doppelpack grünes Licht für die Verordnung ‚‚Markets in Crypto-Assets‘‘, kurz (MiCA). Diese soll voraussichtlich 2023 in Kraft treten und unter anderem die Krypto-Emittenten, Krypto-Dienstleister und Stablecoins regulieren. MiCA gilt als derzeit wichtigster Legislativvorschlag für die Überwachung der Krypto-Branche in 27 EU-Mitgliedsstaaten.
Was beinhaltet MiCA kurz zusammengefasst?
Die folgende Zusammenfassung beinhaltet zukünftige Vorschriften, die durch ‚‚Markets in Crypto Assets (MiCA)‘‘ ab dem 1. Januar 2023 unter anderem gelten sollen.
- Krypto-Unternehmen benötigen zukünftig eine Lizenz
Krypto-Dienstleistungen benötigen mit Inkrafttreten von MiCA eine Zulassung, um in der EU tätig zu werden.
- Stablecoins und deren Emittenten werden stark reguliert
Sogenannte Stablecoins, also Kryptowährungen, deren Preis an Assets wie z.B. dem US-Dollar gekoppelt sind, werden mit MiCA deutlich strenger reguliert.
- MiCA & Umweltschutz
Zudem werden im MiCA Beschluss Umweltfragen behandelt, wobei Unternehmen ggf. dazu gezwungen werden können, ihren Energieverbrauch sowie die Auswirkungen digitaler Vermögenswerte auf die Umwelt offenzulegen.
- Risikoaufklärung und Haftung für Schäden
Anleger müssen durch Krypto-Dienstleister klar über Risiken von Investitionen in Krypto-Assets informiert werden.
- Prävention von Insiderhandel & Geldwäsche
Insiderhandel und jegliche Art von Marktmanipulation sind streng verboten. Diesbezüglich müssen Anbieter neue Vorschriften umsetzen.
- Das Ende der Anonymität von Transaktionen
Die Anonymität bei diversen Krypto-Transaktionen soll verringert werden. Insbesondere Überweisungen zwischen Börsen und Unhostet-Wallets.
- Non-Fungible Token (NFTs) sind nicht betroffen
Zum aktuellen Stand sind Non-Fungible Token (NFT) – also digitale Vermögenswerte, die realen Objekte im künstlerischen Aspekt abbilden, vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen – insofern sie nicht in eine der bestehenden Kategorien von Krypto-Vermögenswerten fallen.
- Decentralized Finance (Dezentrale Finanzen)
Dezentrale Finanzen, also jene Blockchain basierte Finanzierungsformen, die nicht auf zentrale Finanzdienstleister angewiesen sind und anstelle dessen Smart Contracts (intelligente Verträge) nutzen, sind derzeit nicht im MiCA-Beschluss enthalten. Wohl wird dieser Bereich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft, durch einen separaten Beschluss reguliert.
Weitere detailliertere Infos und Erklärungen zu Markets in Crytpo Assets (MiCA) finden sich hier in einem gesonderten Artikel der BSDEX-Academy.
Was ist ToFR und was beinhaltet der Beschluss konkret?
ToFR steht für Transfer of Funds Regulation. Diese wurde am 29. Juni 2022 durch den Trilog, bestehend aus EU-Parlament, Rat und Kommission vorläufig verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine EU-Geldtransferverordnung, die unter anderem auch Kryptowährungen betrifft. Krypto-Dienstleister werden im Zuge dessen zu weiteren Offenlegungsverpflichtungen angewiesen. Das Ganze soll speziell der Geldwäscheprävention zugutekommen. Folgende wichtige Punkte beinhaltet der Beschluss:
- Jegliche Krypto-Transaktionen sind unabhängig von der Höhe des Betrags mit echten Personen in Verbindung zu bringen.
- Krypto-Dienstleister, die als Virtual Asset Service Provider (VASPs) definiert werden, sind angewiesen, Daten über den Sender und Empfänger von Transaktionen zu erheben.
- Unhosted-Wallets, also digitale Geldbörsen, die nicht an einen Drittanbieter angeschlossen sind, müssen genau wie alle VASPs die notwendigen Informationen über ihre Kunden und deren Transaktionen einholen.
Anmerkung: Diese Regulierungsbestimmungen gelten auch für den Fall, dass in der EU ansässige Krypto-Dienstleister mit Kunden außerhalb der EU interagieren. Auch zwischengeschaltete Krypto-Dienstleister, die nicht als VASP definiert werden, jedoch Transaktionen für solche abwickeln, unterliegen den genannten Vorschriften. Die Datenerhebung unterliegt dabei im Rahmen der Travel Rule, den Regeln der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für die Umsetzung der korrekten Datenermittlung im Rahmen der DSGVO ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) verantwortlich.
ToFR – Hintergründe
Die Transfer of Fund Regulation wurde in erster Linie zur Prävention von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Krypto-Bereich auf den Tisch gebracht. In einem Artikel auf der Webseite des Europäischen Parlamentsheißt es, dass eine Europol-Bewertung der Bedrohungslage Kryptowährungen als Standardzahlungsmethode im Bereich der Internetkriminalität sieht. Dabei wird explizit das Dark Web hervorgehoben. ToFR soll im Grunde das AML-Paket (Anti Money Laundering) von 2015, welches sich auf Fiat-Geldtransfers erweiterte, nun auch Kryptowährungen miteinschließen. Der EU-Rat ziele außerdem darauf ab, angesichts der Dringlichkeit für Regulierungen des Krypto-Sektors, beide Verordnungen, sowohl Markets in Crypto Assets (MiCA) als auch Transfer of Funds (ToFR) synchron zu behandeln.
Kritik an ToFR
Einige Experten sehen in der Transfer of Funds Regulation einen durchaus strenges Regelwerk, welches die betroffenen Anbieter vor einen enormen Mehraufwand stellt. Dieselben Ergebnisse im Hinblick auf Geldwäscheprävention hätten auch mit milderen Regulierungen erzielt werden können – z. B. alternative Modelle wie der digitale Identitätsnachweis und Zero Knowledge Proofs. Dadurch wären den Krypto-Dienstleistern ein massiver zusätzlicher Arbeitsaufwand im Hinblick auf das Erheben und Übermitteln von Kundendaten erspart geblieben. Auch eine mögliche Abwanderung der betroffenen Anbieter aus der EU hätte verhindert werden können. Zudem wird seitens der Branche kritisiert, dass die übliche Untergrenze von 10.000 Euro, ab welcher eine Überprüfung der Transaktion in der herkömmlichen Geldwäscheprävention angeordnet wird, auch für den Krypto-Bereich absolut ausreichend gewesen wäre.
Was ist der Status Quo in Deutschland?
Deutschland ist in Hinblick auf Krypto-Regulierungen im Ländervergleich weit vorn. Speziell das bereits aktive Fondstandortgesetz soll Deutschland attraktiv für Krypto- und Blockchain-Startups machen. Folgende Regulierungen gelten bereits in Deutschland:
EU-Geldwäscherichtlinie
Schon ab 2020 ist die durch den deutschen Gesetzesgeber in Kraft getretene 5. EU-Geldwäscherichtlinie geltend. Das Gesetz betrifft in erster Linie Blockchain-Startups, FinTechs, Banken, Industrieunternehmen und Krypto-Börsen. Genannte Unternehmen und Institutionen müssen für den Handel und die Verwahrung von Krypto-Assets eine Lizenz der BaFin beantragen.
Fondstandortgesetz (FoStoG)
Konkret stärkt dieses durch den Deutschen Bundestag beschlossene und am 2.8.2021 in Kraft getretene Gesetz Deutschland als Fondstandort. Es räumt durch institutionelle Investoren verwalteten Fonds die Freiheit ein, 20 % ihres Vermögens in Krypto-Assets zu investieren.
Was bedeuten die Regulierungen für die europäische Krypto-Industrie?
Regulierungen sind alles andere als per se schlecht. Durch einheitliche Vorschriften wird Korruption sowie Betrug vorgebeugt. Speziell die Transparenz und Offenlegung, die durch die neuen Regelwerke Einzug finden, verhelfen den Endkunden von Krypto-Dienstleistern dazu, ein größeres Vertrauen in die Sicherheit der Krypto-Börsen und Handelsplätze zu bekommen. Zwar stellt das neue EU-Regelwerk Krypto-Dienstleister vor einige große Herausforderungen, von denen die Nutzer dieser Anbieter wiederum profitieren können. Bis auf den Aspekt, der die Anonymität bzw. Offenlegung von Transaktionen über Unhosted-Wallets betrifft, haben Krypto-Anleger keine großen Nachteile zu befürchten.
Generell ändert sich in Bezug auf Deutschland durch Inkrafttreten von MiCA nicht allzu viel, speziell für deutsche Krypto-Unternehmen. Vorwiegend, weil sich die MiCA-Verordnung bereits in vielerlei Hinsicht mit den in Deutschland aktiven Regulierungen deckt.